Logo des Sharks Cheer Squad in Köln und Hürth

CLEAR RULES. STRONG COMMUNITY.

Rechtliches & Vereinsdokumente

Transparenz und klare Regeln bilden die Grundlage unseres Vereinslebens.
Hier findest du unsere Satzung, Ordnungen sowie alle rechtlichen Informationen und Datenschutzbestimmungen des Sharks Cheer Squad e.V. übersichtlich an einem Ort.

Blaues Hai-Maskottchen der Sharks bei einer Cheerleading-Meisterschaft

Beitragsordnung des Sharks Cheer Squad e.V.

§ 1 Grundlagen

Diese Beitragsordnung regelt die Mitgliedsbeiträge und Gebühren des Sharks Cheer Squad e.V. gemäß § 7 der Satzung. Die Mitgliedsbeiträge dienen der Finanzierung der Vereinsarbeit und der Förderung der satzungsgemäßen Zwecke.

§ 2 Mitgliedsbeiträge

Die monatlichen Mitgliedsbeiträge setzen sich wie folgt zusammen:

  • Light: 35 € pro Monat bei einer Trainingseinheit pro Woche
  • Pro: 55 € pro Monat für die Teilnahme in einem Meisterschaftsteam

Die Beiträge sind monatlich im Voraus fällig und werden grundsätzlich über das SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.

§ 3 Aufnahmegebühr

Für die Aufnahme in den Verein wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 25 € erhoben. Die Aufnahmegebühr wird gemeinsam mit dem ersten Mitgliedsbeitrag fällig.

§ 4 Zusätzliche Kosten

Für die Anschaffung eines Wettkampfkostüms können Kosten von bis zu 150 € anfallen. Die genaue Höhe richtet sich nach den jeweiligen Anforderungen des Teams und der Saison.

Ein optionales Team-T-Shirt kann zusätzlich erworben werden. Die hierfür anfallenden Kosten werden gesondert bekannt gegeben.

Für die Teilnahme an Meisterschaften, Camps oder weiteren Veranstaltungen können zusätzliche Kosten und Gebühren anfallen. Über deren Höhe werden die Mitglieder beziehungsweise ihre gesetzlichen Vertretungen rechtzeitig informiert.

§ 5 Rücklastschriften und Mahngebühren

Für Rücklastschriften oder Mahnungen wird eine Gebühr in Höhe von 10 € pro Vorfall erhoben.

Weitere Kosten, die durch zusätzliche Mahnverfahren, Rücklastschriften oder Inkassomaßnahmen entstehen, gehen zulasten des Mitglieds beziehungsweise des angegebenen Kontoinhabers.

§ 6 Ermäßigungen und Sonderregelungen

Ermäßigungen oder Stundungen der Beiträge können in begründeten Einzelfällen durch den Vorstand genehmigt werden. Mitglieder mit finanziellen Schwierigkeiten können hierzu einen schriftlichen Antrag auf Beitragsermäßigung oder Stundung stellen.

Eine Beitragsermäßigung kann insbesondere bewilligt werden, wenn das Mitglied oder dessen gesetzliche Vertretung regelmäßig Aufgaben im Verein übernimmt. Ein Anspruch auf Ermäßigung oder Stundung besteht nicht.

§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet gemäß den Bestimmungen der Satzung. Bis zum wirksamen Ende der Mitgliedschaft besteht die Verpflichtung zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht erstattet.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt am 01.06.2024 in Kraft. Änderungen der Beiträge können durch den Vorstand beschlossen werden und sind den Mitgliedern in Textform mitzuteilen.

Hausordnung des Sharks Cheer Squad e.V.

Cheerleading mit Werten – Gemeinschaft mit Leidenschaft

Vorbemerkung zur Sprache

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Dokument teilweise die männliche Form verwendet. Der Sharks Cheer Squad e.V. erkennt geschlechtliche Vielfalt ausdrücklich an. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

1. Grundsatz

Diese Hausordnung dient der langfristigen Sicherung unseres Trainingsstandortes. Die Nutzung der Trainingshalle auf dem Euronova Campus ist an verbindliche Auflagen gebunden, die sich unmittelbar aus unserem Mietverhältnis ergeben.

Verstöße gegen diese Auflagen gefährden nicht nur einen geordneten Trainingsbetrieb, sondern können auch das Mietverhältnis und damit den Trainingsstandort des gesamten Vereins gefährden.

2. Geltungsbereich

Diese Hausordnung gilt für alle Mitglieder, Erziehungsberechtigten, Begleitpersonen, Gäste sowie sonstigen Personen, die sich im Zusammenhang mit Angeboten des Sharks Cheer Squad e.V. auf dem Gelände oder in den Vereinsräumen aufhalten.

3. Park- und Befahrungsregeln auf dem Euronova Campus

Das gesamte Gelände, einschließlich Innenhof, Zufahrten und Freiflächen, unterliegt einer strikten Nutzungsbeschränkung, die der Sharks Cheer Squad e.V. als Mieter verbindlich umsetzen muss.

Das Befahren des Geländes mit Fahrzeugen jeglicher Art zum Bringen, Abholen oder Warten auf Athletinnen und Athleten ist untersagt. Dies gilt insbesondere für:

  • Pkw,
  • Motorräder und Mopeds,
  • E-Scooter,
  • Dienstwagen sowie
  • Transporter.

Diese Regel gilt für alle Mitglieder und Begleitpersonen. Auch eine berufliche Tätigkeit bei einem auf dem Gelände ansässigen Unternehmen oder der Besitz eines privaten Parkausweises berechtigen nicht dazu, Athletinnen und Athleten im Zusammenhang mit dem Trainingsbesuch auf dem Gelände abzusetzen oder abzuholen.

Das Bringen und Abholen muss außerhalb des Campus auf den dafür vorgesehenen öffentlichen Flächen erfolgen.

4. Verhalten auf dem Gelände

Die Wege zur Trainingshalle sind zügig und ohne unnötige Lärmbelästigung zurückzulegen. Auf andere Personen und Unternehmen auf dem Campus ist Rücksicht zu nehmen.

Das Gelände und die Trainingsräume sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern innerhalb der Halle zu entsorgen oder wieder mitzunehmen.

5. Nutzung der Räumlichkeiten und Aufenthaltsregeln

Um einen geordneten Trainingsbetrieb zu ermöglichen und die Sicherheit der Athletinnen und Athleten zu gewährleisten, gelten folgende Aufenthaltsregeln:

  • Der Aufenthaltsraum im Obergeschoss ist ein Funktionsbereich für Athletinnen und Athleten.
  • Der Aufenthalt von Eltern und anderen Begleitpersonen im Aufenthaltsraum sowie auf der angrenzenden Empore ist nicht gestattet.
  • Der vordere Eingangsbereich ist ausschließlich für Athletinnen und Athleten vorgesehen. Dadurch sollen insbesondere der Schuhwechsel, der Zugang zur Trainingsfläche und der Wechsel zwischen den Trainingsgruppen sicher organisiert werden.
  • Eltern und Begleitpersonen bringen die Athletinnen und Athleten bis zur Eingangstür und nehmen sie dort nach dem Trainingsende wieder in Empfang.
  • Ausgenommen sind Coaches, Vorstandsmitglieder, Delegierte und ausdrücklich beauftragte Personen, sofern ihre Anwesenheit für die Vereinsorganisation oder den Hallenbetrieb erforderlich ist.

6. Weisungsbefugnis und Aufsicht

Der Vorstand, die Delegierten, das Trainerteam sowie ausdrücklich beauftragte Personen überwachen die Einhaltung dieser Hausordnung. Ihren Anweisungen ist unmittelbar Folge zu leisten.

7. Konsequenzen bei Verstößen

Verstöße gegen diese Hausordnung können als vereinsschädigendes Verhalten gewertet werden. Abhängig von Art und Schwere des Verstoßes kann der Vorstand insbesondere folgende Maßnahmen ergreifen:

  • mündliche oder schriftliche Verwarnungen,
  • zeitlich begrenzte Trainings- oder Hausverbote,
  • die Weiterberechnung nachweislich entstandener Kosten, beispielsweise Abschleppkosten oder vom Vermieter erhobener Gebühren, sowie
  • weitere Maßnahmen gemäß der Satzung des Vereins.

In schweren oder wiederholten Fällen, insbesondere wenn das Mietverhältnis oder der Trainingsstandort gefährdet wird, kann ein Ausschluss aus dem Verein nach Maßgabe der Satzung geprüft werden.

8. Kontakt und Standort

Sharks Cheer Squad e.V.
An der Hasenkaule 10, Halle 20
50354 Hürth

E-Mail: info@sharks-cheerleading.de

Gemeinsam stark. Gemeinsam verantwortlich.

Satzung des Sharks Cheer Squad e.V.

§ 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen “Sharks Cheer Squad”. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz „e.V.“.

(2) Der Verein hat seinen Sitz in Köln

(3) Das Geschäftsjahr ist vom 01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres

(4) Die Vereinsfarben sind Schwarz und Weiß

§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit des Vereins und Gliederung

(1) Der Verein mit Sitz in Köln (Ortsangabe entsprechend § 1 Absatz 2) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports und der sportlichen Jugendhilfe (Zweck nach § 52 Absatz 2 der Abgabenordnung angeben). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung und Förderung des Freizeit- und Breitensports, sowie des Leistungssports insbesondere in den Sportarten Cheerleading, Akrobatik und Bodenturnen.

(3) Der Verein:

a. trägt zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Förderung der Gesundheit bei, des weiteren erfüllt er pädagogische und soziale Aufgaben.

b. fördert die Aus- und Weiterbildung und den Einsatz von Übungsleiter*innen, Trainer*innen, Helfer*innen und sonstigen Mitarbeitenden.

c. führt Sport und sportliche bzw. außersportliche sowie kulturelle Veranstaltungen für Mitglieder und Nichtmitglieder durch.

d. Fördert die Talentsichtung und Talentförderung insbesondere im Jugendbereich.

e. Bietet Angebote der bewegungsorientierten Jugendarbeit

f. stellt sich diesen Zielen in Anerkennung der Menschenrechte, Toleranz von allen sexuellen Orientierungen und der parteipolitischen Neutralität, sowie religiöser und weltanschaulicher Toleranz mit dem Bekenntnis zum freiheitlichen Staat demokratischer Ordnung im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

g. verurteilt jegliche Form von Diskriminierung und Rassismus.

h. verurteilt jegliche Form von Übergriffen, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art sind. Insoweit verpflichtet sich der Verein Maßnahmen zur Prävention und Intervention -insbesondere zum Kinderschutz- durchzuführen.

i. Verpflichtet die Mitglieder die Kleidung mit Vereinslogo nur im Sinne des Vereinszwecks und nicht im gewerblichen Zwecke zu verwenden oder im Kontext von sexuellen Dienstleistungen zu setzen

j. bekennt sich zum Doping Verbot und verpflichtet sich, die Richtlinien zum Antidoping der NADA streng einzuhalten.

(4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(5) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

(6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(7) Um die Durchführung der Vereinsaufgaben zu ermöglichen, kann der Vorstand den Eintritt in Bünde, Verbände und Organisationen und über den Austritt beschließen.

§ 3 Finanzierung

(1) Der Verein finanziert sich durch:

a. Mitgliedsbeiträge (einschließlich einer Aufnahmegebühr)

b. Sonderbeiträge für Sonderveranstaltungen

(2) Die Verwendung von Vereinsmitteln ist zulässig für:

a. Zahlungen von Aufwendungen, die der Verein in Verbindung mit der Nutzung von Sporteinrichtungen und -anlagen für Training und Wettkämpfe sowie für Startgebühren zu entrichten hat.

b. steuerliche und Versicherungs Verbindlichkeiten

c. Anschaffung von Ausrüstungen, materiell-technischen und Organisationsmitteln

d. Aufwendungen und Gebühren für Gruppenhelferscheine, Übungsleiterausbildung und Trainerausbildungen und ähnliche Ausbildungen, Zahlung pauschaler Aufwandsentschädigung an Übungsleiter*innen, Trainer*innen und andere Helfer*innen

e. Zahlung von Übungsleitervergütung, -honoraren und Aufwandsentschädigungen.

f. Aufwendungen in Verbindung mit Sportfesten, Turnieren, Kinderfesten, Vereinsfeiern (lt. Entspr. Vorstandsbeschlüsse)

g. Aufwendungen für Fahrten zu und von Wettkämpfen, Trainingslagern und anderen Vereinszwecken mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Fahrscheine als Belege) und privaten Fahrzeugen (lt. jeweils gültige Regelung für den öffentlichen Dienst, sowie für Mietwagen auf der Basis vom Vorstand abgeschlossener Einzelverträge.

h. Auszahlungen und Überweisungen können nur vom 1. Vorsitzenden und dem Kassenwart vorgenommen werden. Die Delegiertenversammlung kann in Absprache mit dem Vorstand weitere Berechtigte ernennen

i. Sonstige Aufwendungen, soweit sie der Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebs dienen und den Zwecken des Vereins nicht zuwiderlaufen

j. Die Vereinszwecke können auch dadurch verwirklicht werden, dass der Verein andere steuerbegünstigte Organisationen und Einrichtungen [welche die Förderung der Jugendhilfe und des Sports zum Zweck haben – wäre eine kleine Einschränkung, muss aber nicht rein] durch Mittelbeschaffung und Mittelweitergabe unterstützt.

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden.

(2) Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Eine Ablehnung des Antrags muss er gegenüber dem Antragsteller nicht begründen.

(3) Auf Vorschlag des Vorstands kann die Delegiertenversammlung Mitglieder oder sonstige Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern auf Lebenszeit ernennen.

(4) Mit der Unterschrift der Beitrittserklärung wird die Vereinssatzung anerkannt.

(5) Der Verein besteht aus aktiven, passiven und fördernden Mitgliedern.

a. Aktives Mitglied ist, wer aktiv am Vereinsleben teilnimmt, insbesondere an den vom Verein organisierten Trainingseinheiten.

b. Zu passiven Mitgliedern kann der Vorstand auf Antrag auch solche Mitglieder erklären, die länger als 6 Monate durch eine vom Arzt attestierte Verletzung oder aufgrund von Wehrdienst, Zivildienst, auswärtige Ausbildung oder längere berufliche Ortsabwesenheit nicht in der Lage sind, am Vereinsleben teilzunehmen. Der Antrag ist bis zu 4 Wochen vorher schriftlich einzureichen und kann vom Vorstand und Kassenwart bestätigt werden.

c. Fördernde Mitglieder unterstützen die Ziele des Vereines finanziell und ideell

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod (bei juristischen Personen mit deren Erlöschen), Austritt oder Ausschluss.

(2) Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären.

(3) Der Austritt kann

a. Im Breitensport zum 30.06. und 31.12 eines jeden Jahres erfolgen

b. Im Leistungssport zum 30.06. eines jeden Jahres erfolgen

(4) Er ist dem Vorstand bis jeweils 1 Woche vor dem betreffenden Termin schriftlich mitzuteilen. Bei nicht volljährigen Mitgliedern ist die Austrittserklärung auch vom gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Bis zum rechtswirksamen Austritt oder Ausschluss besteht Beitragspflicht. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche des Mitglieds an den Verein. Der Ausgeschiedene hat das Eigentum des Vereins zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu.

(5) Ein aktives Mitglied kann die Umwandlung seiner Mitgliedschaft in eine passive oder fördernde Mitgliedschaft zu den genannten Terminen beantragen.

(6) Ein Mitglied kann durch Beschluss der Delegiertenversammlung/Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es

a. schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise schädigt oder

b. mehr als drei Monate mit der Zahlung seiner Aufnahmegebühr oder seiner Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist und trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung des Ausschlusses die Rückstände nicht eingezahlt hat.

c. Der Ausschluss erfolgt mit sofortiger Wirkung nach Beschlussfassung durch den Vorstand, hierfür ist eine 2/3 Mehrheit des Vorstands erforderlich. Vor Beschlussfassung ist dem Mitglied Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben. Der Beschluss ist dem Ausgeschlossenen schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Gegen den Beschluss steht dem Mitglied innerhalb von einem Monat nach Zugang des Beschlusses das Recht der Berufung zu. Die endgültige Entscheidung trifft in diesem Fall die Delegiertenversammlung unter Ausschluss des Rechtsweges. Während des Ausschlussverfahrens ruhen die Rechte und Pflichten des betreffenden Mitgliedes, ab Einleitung des Ausschlussverfahrens. Ausscheidende Mitglieder verlieren alle Rechte an Vereinsvermögen und alle sonstigen Rechte, die sich aus der Mitgliedschaft ergeben

§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Jedes Mitglied hat das Recht, die Einrichtungen des Vereins zu nutzen und an gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen.

(2) Jedes Mitglied hat die Pflicht, die des Vereins zu fördern, insbesondere regelmäßig seine Mitgliedsbeiträge zu leisten und, soweit es in seinen Kräften steht, das Vereinsleben durch seine Mitarbeit zu unterstützen.

(3) Die Mitglieder sind an die Satzung und Beschlüsse der Organe des Vereins gebunden

§ 7 Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge

(1) Die Mitglieder sind verpflichtet, Mitgliedsbeiträge zu zahlen. Zusätzlich können Aufnahmegebühren, Umlagen, Kursgebühren, abteilungsspezifische Beiträge und Sonderbeiträge für bestimmte Leistungen des Vereins erhoben werden.

(2) Mitgliedsbeiträge und abteilungsspezifische Beiträge müssen jeweils zum 1. jeden Monats, halbjährlich oder jährlich auf das Vereinskonto überwiesen oder eingezogen werden. Über die Höhe und Fälligkeit sämtlicher Beiträge, Gebühren und Umlagen entscheidet der Vorstand.

(3) Ehrenmitglieder sind von der Aufnahmegebühr und den Mitgliedsbeiträgen befreit.

(4) Ferner ist der Verein berechtigt, Rücklastschriftgebühren und durch die Rücklastschrift entstehende Kosten in Rechnung zu stellen.

(5) Für Neuaufnahmen ist eine Aufnahmegebühr zu entrichten. Der Vorstand erhält die Vollmacht, sollte es die ökonomische Lage des Vereins erfordern, die Aufnahmegebühr zeitweise oder dauerhaft zu verändern.

(6) Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch den Vorstand mit einfacher Mehrheit jährlich überprüft, und sollte es die ökonomische Lage erfordern, neu berechnet und festgelegt.

(7) Neben dem normalen Übungsbetrieb ist der Geschäftsführende Vorstand berechtigt, zeitlich limitierte Kurse gegen Teilnehmergebühren für Mitglieder und Nichtmitglieder einzurichten und durchzuführen.

(8) Der geschäftsführende Vorstand ist berechtigt, zweckgebundene Umlagen zu erheben für außergewöhnliche Belastungen, z.B. Ausbauten, besondere Reparaturen, neue Sportanlagen oder -Geräte, etc.

(9) Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen der Bankverbindung, der Anschrift sowie der E-Mailadresse unverzüglich mitzuteilen.

(10)Die Beiträge und Gebühren werden ohne gesonderte Rechnungsstellung im Voraus fällig. Sie werden ebenso wie die Umlagen und sonstige zu leistende Geldzahlungen bei Mitgliedern, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, zum Fälligkeitstermin eingezogen. Bei Neueintritt sind Beiträge und Gebühren zu Beginn der Mitgliedschaft fällig.

(11)Über Ausnahmen zu diesen Regelungen, insbesondere auch über Stundungen oder Erlass von Mitgliedsbeiträgen, Gebühren oder Umlagen bzw. den Erlass der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, entscheidet in Einzelfällen der Vorstand.

(12)Näheres regelt die Beitragsordnung.

(13)Wenn der Beitrag im Zeitpunkt der Fälligkeit durch Verschulden des Mitglieds nicht beim Verein eingegangen ist, befindet sich das Mitglied ohne weitere Mahnung im Zahlungsverzug. Der ausstehende Beitrag kann dann bis zu seinem Eingang gemäß § 288 Absatz 1 BGB mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst werden. Rückständige Beiträge und Gebühren können nach vorangegangenen Mahnverfahren auf dem Rechtsweg eingetrieben werden. Dadurch entstehende Kosten sind vom Mitglied zusätzlich zu zahlen.

§ 8 Haftung

(1) Jedes Mitglied haftet für die durch sein Satzungs- oder ordnungswidriges Verhalten, Handeln oder Unterlassen dem Verein erwachsenen Schäden oder Nachteile.

(2) Der Verein haftet nicht für die den Mitgliedern aus dem Sportbetrieb entstehenden Schäden oder Sachverluste. Forderungen aus Versicherungen, die mit dem Verein bestehen, werden hierdurch nicht ausgeschlossen.

(3) Jedes Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass es bei Fahrten, die dem Vereinszweck dienen, insbesondere bei Wettkampf Fahrten oder Fahrten zu Auftritten, auf eigene Gefahr und Risiko in einem Kraftfahrzeug mitgenommen werden. Forderungen gegen Versicherungen und Nichtmitgliedern werden hierdurch ausgeschlossen. Jedes Mitglied, welches mitfährt, verzichtet ausdrücklich für sich und die ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Personen, den Verein oder ein Mitglied wegen irgendwelcher, auch fahrlässig herbeigeführter Unfallschäden in Anspruch zu nehmen, soweit diese Personen nicht durch eine Versicherung gedeckt sind oder die Ansprüche die Versicherungssumme übersteigen.

(4) Der Verein haftet nicht für fahrlässig verursachte Schäden und Verluste, die Mitglieder bei der Ausübung des Sports, bei der Benutzung von Anlagen, Einrichtungen oder Geräten des Vereins oder bei Vereinsveranstaltungen bzw. bei einer sonst für den Verein erfolgten Tätigkeit erleiden, soweit solche Schäden oder Verluste nicht durch bestehende Versicherungen gedeckt sind.

(5) Die Haftung des Vorstandes, von ehrenamtlich Tätigen und Organ- oder Amtsträgern, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.

§ 9 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind der Vorstand, die Mitgliederversammlung/Delegiertenversammlung, Jugendvorstand, Jugendversammlung

§ 10 Vorstand

(1) Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.

(2) Der Vorstand besteht aus:

a. dem/der 1. Vorsitzenden

b. dem/der Stellvertreter*in des 1. Vorsitzenden

c. dem/der 2. Vorsitzenden

d. dem/der Schatzmeister*in

(3) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch ein Vorstandsmitglied vertreten. Die Vorstandsmitglieder werden von der Delegiertenversammlung/Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl des Vorstands ist zulässig.

(4) Scheidet ein Vorstandsmitglied während des Geschäftsjahres aus, kann der Vorstand für die Zeit bis zur nächsten Delegiertenversammlung/Mitgliederversammlung einen/eine Nachfolger*in benennen.

(5) Der Vorstand kann für besondere Aufgabenbereiche – z.B. Öffentlichkeitsarbeit – Ausschüsse bilden und deren Vorsitzende ernennen. Der/die 1. Vorsitzende leitet die Sitzung und bestimmt unter Absprache mit den anwesenden Vorstandsmitgliedern die Art der Abstimmung.

(6) Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters. Der Vorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern.

(7) Über die Beschlüsse des Vorstands ist eine Niederschrift aufzunehmen und von dem Sitzungsleiter zu unterzeichnen.

(8) Der/die 1. Vorsitzende wird im Falle seiner/ihrer Verhinderung von einem anderen Vorstandsmitglied vertreten.

(9) Der Vorstand/Die Delegiertenversammlung kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage beschließen, dass Vereins- und Organämter entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung ausgeübt werden. Für die Entscheidung über Vertragsbeginn, Vertragsinhalte und Vertragsende ist der Vorstand gem. § 26 BGB zuständig.

(10)Der Vorstand/Die Mitgliederversammlung kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage Aufträge über Tätigkeiten für den Verein gegen eine angemessene Vergütung oder Honorierung an Dritte vergeben.

§ 11 Aufgaben des Vorstands

(1) Dem Vorstand des Vereins obliegt die Vertretung des Vereins nach § 26 BGB und die Führung seiner Geschäfte. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:

a. die Einberufung und Vorbereitung der Delegiertenversammlung/Mitgliederversammlungen einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung,

b. die Ausführung von Beschlüssen der Delegiertenversammlung/Mitgliederversammlung,

c. die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Anfertigung des Jahresberichts,

d. die Aufnahme neuer Mitglieder,

e. Personelle Entscheidungen

(2) Die Vereinsgeschäfte werden vom geschäftsführenden Vorstand durch Beschlusserfassung geregelt. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit geregelt.

(3) Der Vorstand ist berechtigt, die sich im Zusammenhang mit der Eintragung in das Vereinsregister und für die Erlangung seiner Gemeinnützigkeit als notwendig ergebenden Änderungen und/oder Ergänzungen der Satzung, ggf. auch auf die Anforderung des Registergerichts bzw. des zuständigen Finanzamtes, zu beschließen.

§ 12 Bestellung des Vorstands

(1) Die Mitglieder des Vorstands werden von der Delegiertenversammlung für die Dauer von drei Jahren einzeln gewählt. Mitglieder des Vorstands können nur Mitglieder des Vereins sein; mit der Mitgliedschaft im Verein endet auch die Mitgliedschaft im Vorstand. Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines Mitglieds durch die Delegiertenversammlung ist zulässig. Ein Mitglied bleibt nach Ablauf der regulären Amtszeit bis zur Wahl seines Nachfolgers im Amt.

(2) Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so sind die verbleibenden Mitglieder des Vorstands berechtigt, ein Mitglied des Vereins bis zur Wahl des Nachfolgers durch die Delegiertenversammlung in den Vorstand zu wählen.

§ 13 Beratung und Beschlussfassung des Vorstands

(1) Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter, einberufen. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung die seines Stellvertreters.

(2) Die Beschlüsse des Vorstands sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Protokollführer sowie vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter oder einem anderen Mitglied des Vorstands zu unterschreiben.

§ 14 Mitgliederversammlung/Delegiertenversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung wird in Form einer Delegiertenversammlung abgehalten. Sie setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Vorstands und den Delegierten der Abteilungen.

(2) Jede Abteilung wählt für jede 50 Mitglieder im Leistungssport Bereich 2 Delegierte. Breitensportliche Abteilungen wählen 1 Delegierten pro 50 Personen. Abteilungen mit mehr als 100 Mitgliedern erhalten eine zusätzliche Grundstimme. Bei angefangenen 50 Mitgliedern erhält die Abteilung ebenfalls 1 Delegierten.

(3) Es ist mindestens einmal jährlich eine Delegiertenversammlung einzuberufen. Sie soll im dritten Quartal des Jahres stattfinden. Jede Delegiertenversammlung wird von einem Mitglied des Vorstands geleitet. Ist kein Mitglied des Vorstands anwesend, bestimmt die Versammlung den Leiter. Der Versammlungsleiter bestimmt den Protokollführer.

(4) Die Einberufung zu allen Delegiertenversammlungen erfolgt in Textform mindestens vier Wochen vor dem Versammlungstermin durch den Vorstand. Mit der Einberufung ist gleichzeitig die Tagesordnung bekannt zu geben.

(5) Anträge zur Tagesordnung können von allen stimmberechtigten Delegierten in Textform gestellt werden. Die Anträge sind zu begründen und müssen dem Vorstand spätestens drei Wochen vor dem Versammlungstermin unter Angabe des Namens zugehen. Verspätet eingegangene Anträge können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

(6) Eine Delegiertenversammlung kann vom Vorstand jederzeit einberufen werden. Sie muss einberufen werden, wenn dies von mindestens einem Drittel der Delegierten schriftlich und unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragt wird. Die Einberufung der außerordentlichen Delegiertenversammlung hat dann innerhalb von 3 Monaten zu erfolgen. In der Einladung müssen alle Gründe, die seitens der Delegierten für die Durchführung der Delegiertenversammlung genannt worden sind, in ihrem wesentlichen Inhalt wiedergegeben werden.

(7) Delegiertenversammlungen finden grundsätzlich als Präsenzversammlungen statt. Der Vorstand kann beschließen, dass die Delegiertenversammlung ausschließlich als virtuelle Delegiertenversammlung in Form einer onlinebasierten Videoversammlung oder als Kombination von Präsenzversammlung und virtueller Versammlung (hybride Delegiertenversammlung) stattfindet. Ohne einen entsprechenden Beschluss des Vorstands haben die Delegierten keinen Anspruch darauf, virtuell an einer Präsenzversammlung teilzunehmen. Teilnahme- und stimmberechtigten Personen, die nicht in Präsenzform an der virtuellen oder hybriden Delegiertenversammlung teilnehmen, wird durch geeignete technische Vorrichtungen die Möglichkeit gegeben, virtuell an der Delegiertenversammlung teilzunehmen und das Stimmrecht auf elektronischem Wege, auch in geheimer Wahl, auszuüben. Auswahl der technischen Rahmenbedingungen (z. B. die Auswahl der zu verwendenden Software bzw. Programme) legt der Vorstand per Beschluss fest. Technische Widrigkeiten, die zu einer Beeinträchtigung bei der Teilnahme oder bei der Stimmrechtsausübung führen, berechtigen die teilnahme- und stimmberechtigten Personen nicht dazu, gefasste Beschlüsse und vorgenommene Wahlen anzufechten, es sei denn, die Ursache der technischen Widrigkeiten ist dem Verantwortungsbereich des Vereins zuzurechnen. Im Übrigen gelten für die virtuelle bzw. hybride Delegiertenversammlung die Vorschriften über die Delegiertenversammlung sinngemäß.

§ 15 Bestellung der Delegierten

(1) Die Delegierten der Abteilungen werden von den Abteilungsversammlungen für die Dauer von drei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Die Abteilungsversammlungen sollen jährlich, möglichst bis zum Ende des zweiten Quartals, gehalten werden. Jede Abteilung hat einen Ersatz-Delegierten zu wählen. Die gesetzlichen Vertreter von minderjährigen Mitgliedern können mit Stimmrecht an der Abteilungsversammlung teilnehmen und für Delegierte stimmen und darüber hinaus auch zu Delegierten gewählt werden, wenn sie ebenfalls Mitglied im Verein sind.

(2) Eine Person kann nur Delegierter einer Abteilung sein und darf nur ein Stimmrecht ausüben.

§ 16 Aufgaben der Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung ist zuständig für die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten:

(1) Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und der Kassenprüfer

(2) Entlastung des Vorstandes

(3) Beschlussfassung über eingegangene Anträge

(4) Beschlussfassung über Änderung der Satzung

(5) Ernennung von Ehrenmitgliedern und Ehrenvorsitzenden

§ 17 Beratung und Beschlussfassung der Delegiertenversammlung

(1) Die Delegiertenversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Delegierten beschlussfähig. Sie entscheidet bei Beschlüssen und Wahlen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen werden als ungültige Stimmen gewertet und nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

(2) Änderungen der Satzung oder des Vereinszwecks können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Satzungsänderungen aufgrund von Auflagen des Registergerichts oder anderer Behörden sowie redaktionelle Änderungen können vom Vorstand beschlossen werden.

(3) Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen grundsätzlich offen per Handzeichen oder bei Teilnahme an einer virtuellen oder hybriden Delegiertenversammlung, auch durch elektronische Stimmabgabe. Wenn geheime Abstimmung beantragt wird, entscheidet darüber die Delegiertenversammlung. Eine geheime Abstimmung ist durchzuführen, wenn dies von mindestens einem Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen verlangt wird.

(4) Über den Ablauf der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben ist.

§ 18 Organisation Jugendabteilung

(1) Die Jugendleitung wird vom Vorstand eingesetzt und besteht aus

a. Jugendleiter*in

b. Stellvertretende/r Jugendleiter*in

c. Jugendkoordinator*in

(2) Über die Aufgaben der Jugendleitung und des Jugendkoordinators entscheidet der Vorstand.

§ 19 Jugendversammlung

(1) Die Jugendversammlung umfasst die Mitglieder unter 18 Jahren.

(2) Vor jeder ordentlichen Mitgliederversammlung hat eine Jugendversammlung stattzufinden.

(3) Mitglieder, die bereits ein Amt besitzen, sind nicht berechtigt das Amt des Jugendleiters*in zu übernehmen.

(4) Die Jugendversammlung wird durch einen/einer Jugendleiter*in einberufen und geleitet

(5) Der Jugendleiter nimmt die Wünsche der jugendlichen Vereinsmitglieder entgegen und unterstützt den Vorstand bei der Führung der Jugendabteilung des Vereins. Er vertritt die Jugendlichen in der Hauptversammlung.

(6) Jungendleiter und Jugendkoordinator sind ständige Vertreter des Vereins in der Jugendversammlung des Landessportbundes NRW und des Cheerleading- und Cheerdance Verbandes NRW e.V.

§ 20 Auflösung des Vereins, Beendigung aus anderen Gründen, Wegfall steuerbegünstigter Zwecke

(1) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Toni Kroos Stiftung, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

(2) Im Falle der Auflösung des Vereins sind der Vorsitzende des Vorstands und sein Stellvertreter gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren, falls die Mitgliederversammlung keine anderen Personen beruft.

(3) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens dafür einberufenen außerordentlichen Delegiertenversammlung oder in der Jahreshauptversammlung und nur mit einer Mehrheit von mindestens ¾ der erschienen, ordentlichen und Ehrenmitgliedern beschlossen werden.

(4) Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn dem Verein die Rechtsfähigkeit entzogen wurde.

§ 21 Kassenprüfer*in

(1) Die Jahreshauptversammlung wählt für das laufende Geschäftsjahr mindestens einen (in der Regel jedoch zwei) Kassenprüfer*innen. Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und dürfen nicht dem Vorstand angehören. Eine Wiederwahl ist möglich.

(2) Der/Die Kassenprüfer*in ist verpflichtet, unaufgefordert die Kasse zu überprüfen und dem Vorstand sowie der Delegiertenversammlung einen schriftlichen Bericht vorzulegen

§ 22 Schlussbestimmung

Diese Satzung tritt mit ihrer Annahme in Kraft

Köln, 04.06.2024

Angaben gemäß § 5 DDG

Sharks Cheer Squad e.V.
Ebertplatz 14–16
50668 Köln

Vertretungsberechtigter Vorstand

Jacqueline Diawuoh

Kontakt

E-Mail: info@sharks-cheerleading.de

Vereinsregister

Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: VR 21914

Redaktionell verantwortlich

Verantwortlich für journalistisch-redaktionelle Inhalte gemäß § 18 Abs. 2 MStV:

Jacqueline Diawuoh
Anschrift wie oben

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Datenschutzerklärung des Sharks Cheer Squad e.V.

1. Datenschutz auf einen Blick

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten beim Besuch unserer Website, bei der Kontaktaufnahme sowie bei der Nutzung unserer Buchungs- und Anmeldeangebote verarbeitet werden.

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, mit denen eine natürliche Person unmittelbar oder mittelbar identifiziert werden kann.

2. Verantwortliche Stelle

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Website ist:

Sharks Cheer Squad e.V.
Ebertplatz 14–16
50668 Köln
Deutschland

Telefon: +49 1511 5868174
E-Mail: jacky@sharks-cheerleading.de
Vertreten durch: Jacqueline Diawuoh

3. Datenschutzkontakt

Bei Fragen zum Datenschutz oder zur Ausübung Ihrer Datenschutzrechte können Sie sich an folgende Kontaktstelle wenden:

Sharks Cheer Squad e.V.
Datenschutzkontakt: Jacqueline Diawuoh
E-Mail: jacky@sharks-cheerleading.de

4. Ihre Datenschutzrechte

Sie haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO,
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten gemäß Art. 16 DSGVO,
  • Recht auf Löschung Ihrer Daten gemäß Art. 17 DSGVO,
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO,
  • Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO,
  • Recht auf Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen gemäß Art. 21 DSGVO sowie
  • Recht auf Widerruf einer erteilten Einwilligung gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO.

Der Widerruf einer Einwilligung wirkt für die Zukunft. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt davon unberührt.

5. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Für unseren Verein ist insbesondere folgende Aufsichtsbehörde zuständig:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf
Website: www.ldi.nrw.de

6. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur, wenn hierfür eine Rechtsgrundlage besteht. Je nach Verarbeitung beruht diese insbesondere auf:

  • Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO,
  • der Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO,
  • der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO oder
  • unseren berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

7. Speicherdauer

Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie dies für den jeweiligen Verarbeitungszweck erforderlich ist. Anschließend werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, laufenden vertraglichen oder rechtlichen Vorgänge oder berechtigten Interessen einer Löschung entgegenstehen.

Soweit gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen, kann die Speicherdauer insbesondere sechs oder zehn Jahre betragen. Einwilligungen werden so lange dokumentiert, wie dies zum Nachweis ihrer ordnungsgemäßen Erteilung und zur Abwehr möglicher Rechtsansprüche erforderlich ist.

8. Bereitstellung der Website und Webhosting

Unsere Website wird bei folgendem Dienstleister gehostet:

IONOS SE
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
Deutschland

Beim Besuch unserer Website verarbeitet IONOS technisch erforderliche Zugriffsdaten. Dazu können insbesondere folgende Informationen gehören:

  • zuvor besuchte Website beziehungsweise Referrer-URL,
  • angeforderte Website oder Datei,
  • Browsertyp und Browserversion,
  • verwendetes Betriebssystem,
  • verwendeter Gerätetyp,
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs sowie
  • IP-Adresse in anonymisierter Form.

Die Verarbeitung erfolgt zur sicheren, stabilen und technisch fehlerfreien Bereitstellung unserer Website. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Sicherheit, Stabilität und zuverlässigen Bereitstellung unseres Internetauftritts.

Nach Angaben von IONOS werden die Besucherdaten direkt bei der Erhebung anonymisiert, für acht Wochen gespeichert und nicht in Staaten außerhalb der Europäischen Union übermittelt.

Wir haben mit IONOS einen Vertrag über Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen zum IONOS-Webhosting.

9. IONOS WebAnalytics

Unsere Website verwendet IONOS WebAnalytics zur statistischen Auswertung und technischen Optimierung unseres Internetauftritts.

IONOS WebAnalytics erfasst insbesondere folgende Informationen:

  • Referrer beziehungsweise zuvor besuchte Website,
  • aufgerufene Website oder Datei,
  • Browsertyp und Browserversion,
  • verwendetes Betriebssystem,
  • verwendeter Gerätetyp,
  • Zeitpunkt des Zugriffs sowie
  • IP-Adresse in anonymisierter Form.

IONOS WebAnalytics verwendet nach Angaben von IONOS keine Cookies. Die IP-Adresse wird unmittelbar nach der Übermittlung anonymisiert und anschließend ohne Personenbezug verarbeitet. Eine Weitergabe dieser Analysedaten an Dritte findet nach Angaben von IONOS nicht statt.

Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der statistischen Auswertung, technischen Optimierung und Verbesserung unseres Internetauftritts.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen zu IONOS WebAnalytics.

10. SSL- beziehungsweise TLS-Verschlüsselung

Unsere Website verwendet aus Sicherheitsgründen eine SSL- beziehungsweise TLS-Verschlüsselung. Dadurch werden Daten, die Sie an uns übermitteln, vor dem unbefugten Zugriff Dritter geschützt. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie an „https://“ in der Adresszeile Ihres Browsers.

11. Cookies und ähnliche Technologien

Unsere Website verwendet Cookies und vergleichbare Technologien. Cookies sind kleine Datensätze, die auf Ihrem Endgerät gespeichert oder aus diesem ausgelesen werden können.

Technisch notwendige Cookies werden eingesetzt, soweit sie für die Bereitstellung einer ausdrücklich gewünschten Funktion oder für den sicheren Betrieb der Website erforderlich sind. Die Speicherung oder der Zugriff erfolgt in diesen Fällen auf Grundlage von § 25 Abs. 2 TDDDG. Eine gegebenenfalls anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten beruht auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Nicht technisch notwendige Cookies und externe Dienste werden erst nach Ihrer Einwilligung aktiviert. Die Speicherung oder der Zugriff erfolgt auf Grundlage von § 25 Abs. 1 TDDDG. Die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen unserer Website mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder neu festlegen. Sie können Cookies außerdem über die Einstellungen Ihres Browsers löschen oder blockieren. Dadurch können einzelne Funktionen der Website eingeschränkt sein.

12. Kontaktaufnahme per Formular, E-Mail oder Telefon

Wenn Sie uns über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch kontaktieren, verarbeiten wir die von Ihnen mitgeteilten Daten. Dazu können insbesondere Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, gewähltes Thema und der Inhalt Ihrer Nachricht gehören.

Die Verarbeitung erfolgt zur Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage. Bezieht sich Ihre Anfrage auf einen bestehenden oder möglichen Vertrag, ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Bei allgemeinen Anfragen erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in einer geordneten und effizienten Kommunikation.

Die Formularübermittlungen werden über WordPress und Elementor verarbeitet. Abhängig von der technischen Konfiguration können die übermittelten Angaben im Administrationsbereich unserer Website gespeichert und zusätzlich per E-Mail an uns versendet werden.

Wir löschen Ihre Anfrage, wenn sie abschließend bearbeitet wurde und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, vertraglichen Erfordernisse oder berechtigten Interessen einer Löschung entgegenstehen.

13. Newsletter und Vereinsupdates

Sie können sich über unsere Website für unseren Newsletter beziehungsweise für Vereinsupdates anmelden. Hierfür verarbeiten wir Ihre E-Mail-Adresse sowie die zur Dokumentation der Anmeldung erforderlichen technischen Daten.

Der Newsletter informiert insbesondere über neue Classes, Open-Gym-Termine, Feriencamps, Veranstaltungen und Neuigkeiten aus unseren Teams.

Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Soweit Cookies oder vergleichbare Technologien eingesetzt werden, erfolgt deren Verwendung zusätzlich auf Grundlage von § 25 Abs. 1 TDDDG.

Die Anmeldung wird über ein Formular von WordPress und Elementor verarbeitet. Die eingegebenen Daten können im Administrationsbereich unserer Website gespeichert und für den Versand verwendet werden.

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, beispielsweise über einen Abmeldelink im Newsletter oder durch eine Nachricht an jacky@sharks-cheerleading.de.

Nach der Abmeldung werden Ihre Daten aus dem aktiven Verteiler gelöscht, sofern keine gesetzliche Verpflichtung oder ein berechtigtes Interesse an der weiteren Speicherung des Einwilligungsnachweises besteht.

14. Google reCAPTCHA v3

Wir verwenden in unseren Formularen Google reCAPTCHA v3, um zu prüfen, ob Eingaben durch eine natürliche Person oder durch automatisierte Programme erfolgen. Anbieter ist:

Google Ireland Limited
Gordon House
Barrow Street
Dublin 4
Irland

reCAPTCHA v3 arbeitet im Hintergrund und bewertet das Nutzungsverhalten anhand eines Risikowerts. Dabei können insbesondere folgende Daten verarbeitet werden:

  • IP-Adresse,
  • aufgerufene Website und Zeitpunkt des Zugriffs,
  • Browser- und Geräteinformationen,
  • Referrer-URL,
  • Mausbewegungen, Verweildauer und sonstige Interaktionen sowie
  • gegebenenfalls bereits vorhandene Google-Cookies und Informationen aus einem angemeldeten Google-Konto.

Die Verarbeitung dient dem Schutz unserer Formulare vor Spam, missbräuchlichen Eingaben und automatisierten Angriffen.

Google reCAPTCHA v3 wird erst nach Ihrer Einwilligung aktiviert. Rechtsgrundlagen sind § 25 Abs. 1 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Daten können durch Google auch in den USA und anderen Staaten verarbeitet werden. Google verwendet hierfür nach eigenen Angaben geeignete Garantien, insbesondere den EU-US Data Privacy Framework und gegebenenfalls Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission.

Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google sowie in den Nutzungsbedingungen von Google.

15. Yolawo-Buchungssystem

Auf verschiedenen Unterseiten unserer Website verwenden wir das Buchungssystem der Yolawo GmbH, um Online-Anmeldungen und gegebenenfalls Zahlungen für unsere Sportangebote abzuwickeln.

Beim Aufruf einer Seite mit eingebettetem Yolawo-Widget wird eine Verbindung zu den Servern von Yolawo hergestellt. Dabei können insbesondere die IP-Adresse, Geräte- und Browserinformationen, Zeitpunkt und aufgerufene Seite verarbeitet werden.

Wenn Sie eine Buchung vornehmen, werden die von Ihnen eingegebenen Daten an Yolawo übermittelt. Dazu können insbesondere folgende Daten gehören:

  • Name und Kontaktdaten,
  • Adress- und Geburtsdaten, soweit für das Angebot erforderlich,
  • Daten der teilnehmenden Person,
  • Angaben zu Erziehungsberechtigten,
  • gebuchtes Angebot und Buchungsstatus,
  • Zahlungs- und Abrechnungsdaten sowie
  • weitere Angaben, die im jeweiligen Buchungsformular abgefragt werden.

Die Verarbeitung erfolgt zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Abwicklung Ihrer Buchung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Soweit das eingebettete Buchungssystem technisch notwendige Cookies verwendet, erfolgt deren Einsatz auf Grundlage von § 25 Abs. 2 TDDDG.

Yolawo verarbeitet die Buchungsdaten als Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag. Wir haben mit Yolawo einen Vertrag über Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

Für die Zahlungsabwicklung kann Yolawo weitere Dienstleister einsetzen. Nach den aktuellen Angaben von Yolawo gehört hierzu insbesondere:

Stripe Payments Europe Limited
1 Grand Canal Street Lower
Grand Canal Dock
Dublin
Irland

Welche Zahlungsdaten im Einzelfall verarbeitet werden, richtet sich nach der ausgewählten Zahlungsart. Die Zahlungsdienstleister verarbeiten Daten teilweise in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung.

Yolawo gibt an, Teilnehmerdaten in einem AWS-Rechenzentrum in Frankfurt am Main zu hosten und in seinen Widgets ausschließlich technisch notwendige Cookies einzusetzen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen für Yolawo-Widgets.

16. Externe Links und Google Maps

Unsere Website enthält Links zu externen Websites und Diensten, beispielsweise zu Google Maps, Google-Bewertungen oder unseren Social-Media-Profilen.

Eine Datenübermittlung an den jeweiligen Anbieter findet grundsätzlich erst statt, wenn Sie den entsprechenden Link anklicken. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen externen Anbieters. Auf Art und Umfang der dortigen Datenverarbeitung haben wir keinen Einfluss.

Sofern lediglich ein externer Link zu Google Maps verwendet wird, wird beim bloßen Besuch unserer Website noch keine Verbindung zu Google Maps hergestellt.

17. Empfänger personenbezogener Daten

Innerhalb des Sharks Cheer Squad e.V. erhalten nur diejenigen Personen Zugriff auf personenbezogene Daten, die diese für die Bearbeitung der jeweiligen Anfrage, Anmeldung, Buchung oder sonstigen Aufgabe benötigen.

Darüber hinaus können Daten im erforderlichen Umfang insbesondere an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt werden:

  • Hosting- und IT-Dienstleister,
  • Anbieter von Formular-, Buchungs- und Newsletterfunktionen,
  • Zahlungsdienstleister,
  • Steuerberatung, Banken und Versicherungen, soweit erforderlich,
  • Behörden und öffentliche Stellen bei bestehender gesetzlicher Verpflichtung sowie
  • sonstige Auftragsverarbeiter und Dienstleister.

Eine Weitergabe zu Werbezwecken erfolgt nicht ohne Ihre Einwilligung.

18. Datenübermittlung in Drittländer

Einige der eingesetzten Dienste können personenbezogene Daten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeiten.

Eine solche Übermittlung erfolgt nur, wenn hierfür die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind. Dies kann insbesondere auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission, einer gültigen Zertifizierung nach dem EU-US Data Privacy Framework oder auf Grundlage der Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission erfolgen.

Trotz dieser Garantien kann bei einer Verarbeitung in Drittstaaten nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass staatliche Stellen aufgrund dortiger Rechtsvorschriften auf personenbezogene Daten zugreifen.

19. Pflicht zur Bereitstellung von Daten

Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist grundsätzlich freiwillig. Bestimmte Angaben können jedoch für die Bearbeitung einer Anfrage, den Abschluss oder die Durchführung eines Vertrags beziehungsweise die Buchung eines Sportangebots erforderlich sein.

Ohne die als erforderlich gekennzeichneten Angaben können wir die entsprechende Anfrage oder Buchung möglicherweise nicht bearbeiten.

20. Automatisierte Entscheidungsfindung

Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne von Art. 22 DSGVO findet durch uns nicht statt.

Die durch Google reCAPTCHA v3 vorgenommene Risikobewertung dient ausschließlich der Erkennung automatisierter oder missbräuchlicher Formularzugriffe. Sie führt nicht zu einer Entscheidung mit rechtlicher oder vergleichbar erheblicher Wirkung für die betroffene Person.

21. Datensicherheit

Wir treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten gegen Verlust, Manipulation, unbefugten Zugriff und sonstigen Missbrauch zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technischen Entwicklung überprüft und angepasst.

22. Änderung dieser Datenschutzerklärung

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, wenn sich rechtliche Anforderungen, technische Funktionen oder die von uns eingesetzten Dienste ändern. Für Ihren erneuten Besuch gilt die jeweils auf dieser Website veröffentlichte Fassung.

Stand: August 2026

Sharks-Cheerleaderinnen im persönlichen Austausch bei einem Wettkampf

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